Alte Hofgebäude sanieren: Worauf es bei Dach, Dämmung und Altlasten ankommt
[Advertorial] Wer einen Hof übernimmt oder ein altes Gebäude auf dem eigenen Grund modernisieren möchte, hat gleich zu Beginn viel zu leisten. Landwirtschaftliche Bauten, die aus den 1950er bis 1980er Jahre stammen, wurden immerhin nach dem damals gültigen Stand der Technik gebaut, der mit heutigen Anforderungen an Energieeffizienz, Tragfähigkeit und Materialverträglichkeit meist nicht mehr mithalten kann. Dazu kommt, dass viele dieser Bauten Materialien enthalten, die heute als gesundheitsgefährdend gelten. Wer die Sanierung strukturiert angeht, spart nicht nur Geld, sondern schont auch die Gesundheit aller Beteiligten.
Bestandsaufnahme als erster Schritt
Bevor auch nur ein Handwerker auf dem Hof kommt, ist eine eingehende Bestandsaufnahme nötig. Das gilt für Dächer und Außenwände ebenso wie für tragende Bauteile und vorhandene Dämmungen. Ein Sachverständiger oder Baugutachter kann beurteilen, welche Stellen sofort Handlungsbedarf haben und welche noch einige Jahre durchhalten. Besonders bei Ställen, Scheunen und Lagerhallen ist der Zustand des Dachstuhls entscheidend: Feuchtigkeit, Schädlinge und mangelhafte Pflege können die Tragkonstruktion jahrelang schädigen, ohne dass von außen etwas zu bemerken ist. Eine Wärmebildkamera hilft, Wärmebrücken und Feuchtigkeitsschäden zu orten, bevor die eigentliche Sanierung beginnt.
Gefährliche Altlasten: Asbest in landwirtschaftlichen Gebäuden
Ein häufiges Problem bei der Sanierung von alten Hofgebäuden ist der Asbest. Bis zum Verbot in Deutschland 1993 wurde eine große Menge an Asbestzementplatten, sogenannter Eternitplatten, als Dacheindeckung und Wandverkleidung verbaut. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes sind in Deutschland noch mehrere Millionen Quadratmeter solcher Platten auf Gebäuden vorhanden, ein großer Teil davon auf landwirtschaftlichen Anwesen.
In gebundenem Zustand ist das Material zunächst weniger gefährlich. Verwittert, beschädigt oder mechanisch bearbeitet jedoch kann es Fasern freisetzen, die beim Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen führen können, darunter Mesotheliom und Asbestose. Eine Asbestsanierung ist daher kein „Kann“, sondern ein „Muß“ nach gesetzlichen Vorschriften und gesundheitlicher Notwendigkeit.
Für die Durchführung sind strenge Vorschriften einzuhalten. Betriebe müssen nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) arbeiten, vor Beginn der Arbeiten sind die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, und das Material ist als gefährlicher Abfall zu beseitigen. Arbeiten dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Fachbetrieben ausgeführt werden.
Dach und Dämmung auf modernen Stand bringen
Nach der Schadstoffsanierung beginnt die eigentliche Modernisierung. Bei Dächern älterer Stallgebäude ist die Wahl der Eindeckung entscheidend, da die landwirtschaftliche Nutzung andere Anforderungen an das Dach stellt als bei Wohngebäuden. Belüftung und Traglast durch Schnee, Integration von Photovoltaikanlage sind hier wichtige Kriterien. Bei großen Dachflächen haben sich trapezblechverkleidete oder mit Faserzementplatten eingedeckte Dächer als langlebige Alternativen bewährt.
Die Dämmung ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Sie senkt den Energieverbrauch bei beheizten Stallungen erheblich und in Verbindung mit moderner Lüftungstechnik wird das Raumklima für die Tiere besser. Dabei werden Mineralwolle und Polyurethanplatten am häufigsten gewählt, wobei die Materialwahl von der entsprechenden Nutzung und von den baulichen Gegebenheiten abhängt.
Förderung und rechtliche Rahmenbedingungen
Sanierungsmaßnahmen an landwirtschaftlichen Gebäuden können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank gewährt für Investitionen in die Hofsubstanz zinsgünstige Kredite. In den meisten Bundesländern bestehen darüber hinaus auch für Wirtschaftsgebäude Sonderprogramme zur Förderung der energetischen Sanierung. Wer die Schadsanierung der Asbestfalle plant, sollte sich vorher bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erkundigen, da dort gelegentlich Beratungsleistungen oder auch finanzielle Unterstützung angeboten werden.
Einen Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde zu werfen, ist empfehlenswert, und auch die Absprache mit der Baubehörde. Bei bestimmten Maßnahmen an der Kubatur oder auch bei Nutzungsänderung ist gegebenenfalls auch für Bestandsbauten eine Baugenehmigung einzuholen.





